Die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen, kurz Röntgenverordnung (Abkürzung: RöV), ist eine deutsche Verordnung. Sie schreibt unter anderem vor, im Rahmen des Strahlenschutzes jede unnötige Strahlenexposition für Mensch und Umwelt zu vermeiden.
Beschrieben werden auch der Einsatz und die Qualitätskriterien von Röntgenanlagen, sowie die notwendigen Kontrollmaßnahmen der Qualität beim jeweiligen Anwender und durch die Ärztlichen Stellen.
Zitat aus der Röntgenverordnung
§ 3 Genehmigungsbedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen
(4) Für eine Genehmigung zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie
müssen zusätzlich zu Absatz 2 und 3 folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es ist gewährleistet, dass ...
5. die elektronische Datenübertragung und die Bildwiedergabeeinrichtung am Ort
der Befundung dem Stand der Technik entsprechen und eine Beeinträchtigung der
diagnostischen Aussagekraft der übermittelten Daten und Bilder nicht eintritt ...

